Der "Schutz" durch die Unternehmensleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Juli 2008, 19:24 Uhr

Der "Schutz" durch die Unternehmensleitung

Indem die Unternehmensleitung die Verantwortung für die Vermarktung des Produkts und die Organisation der Produktion übernimmt, werden die Beschäftigten vor bestimmten Aufgaben, die mit ihrer Arbeit zusammenhängen geschützt, aber auch getrennt. Sie können sich so effektiver um die Produktion der Produkte kümmern. Sie sind unter anderem vor dem Druck des Marktes geschützt. In der mechanistischen Betrachtungsweise braucht sich nur die Unternehmensleitung mit dem Druck des Marktes auseinanderzusetzen. Sie soll die Trends erkennen und sie in Anweisungen an die Beschäftigten umsetzen. Die Beschäftigten setzen sich nicht mit dem Druck des Marktes auseinander, sondern mit der Anweisung ihres Vorgesetzten. Wenn ein Beschäftigter den Anweisungen nicht gehorcht, erhält er in der Regel eine Bestrafung (Abmahnung etc.) Wennn dagegen der Unternehmer dem Druck des Marktes nicht zu entsprechen in der Lage ist, dann macht er Verluste, und auf die Dauer Bankrott. Während die Sanktion vom Vorgesetzten beschlossen werden muss, sind die Verluste und der drohende Bankrott Prozesse, die sich von selbst einstellen.

Die Beschäftigten erhalten also bewusste Anweisungen, die sie umzusetzen haben, und bewusste Sanktionen, wenn sie diese Anweisungen missachten. Die Unternehmensleitung dagegen erhält weder Anweisungen noch Sanktionen: Sie muss erkennen, was der Markt verlangt und das gewinnbringend umzusetzen in der Lage sein. Dafür hat sie keine bewussten Sanktionen zu gewärtigen, wenn sie ihre Aufgabe nicht zu erfüllen in der Lage ist. Denn die Verluste stellen sich von selbst ein. Bei der Unternehmensleitung ist das Versagen und die Sanktion ein und dasselbe, während bei den Beschäftigten das Versagen mit einer davon völlig unabhängigen Sanktion beantwortet wird.

So unschön solche Sanktionen sind: Sie sind nicht der Druck des Marktes selbst, sondern treten an dessen Stelle. Sie sind in gewisser Weise ein Schutz vor der unbeherrschten Macht des Marktes, mit der sich - in dieser Betrachtungsweise - die Unternehmensleitungen auseinanderzusetzen haben, nicht aber die Beschäftigten selbst. Ebenso wenig müssen die Beschäftigten entscheiden, was sie zu produzieren haben, und wie sie es gewinnbringend produzieren können. Diese Entscheidungen wird ihnen von der Unternehmensleitung abgenommen. Damit sind die Beschäftigten von der Verantwortung gegenüber dem Markt "frei" gelassen, allerdings zu dem Preis einer Unterwerfung unter die Unternehmensleitung, die die gesamte unternehmerische Verantwortung an sich zieht.

Damit wird ein Zustand zementiert, in dem die Beschäftigten keine Verantwortung für das Unternehmen haben und also auch kein weitergehendes Interesse an ihrer Arbeit als das, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. (Es ist nicht ganz zufällig, dass sich in solchen Zeiten der Ausdruck "Arbeitnehmer" durchsetzen kann. Die Arbeit erscheint nicht als eine Tätigkeit der Menschen, sondern als eine Gelegenheit, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.)

Das ändert sich gewaltig in dem Moment, in dem die Unternehmensleitungen das Unternehmen nicht mehr wie einen Mechanismus betrachten, sondern wie einen Organismus.

Die organizistische Betrachtungsweise der Unternehmen